Die Aufdeckung und Ahndung von Missständen ist für unser Unternehmen von hoher Priorität. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber („Whistleblower“) leisten dazu einen sehr wichtigen Beitrag, der unterstützt werden muss. Um ihnen die nötige Rechtssicherheit zu geben und Benachteiligungen auszuschließen, gilt für Sachsen Fahnen das im Dezember 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz.

Unsere interne Meldestelle ermöglicht Ihnen, uns bei Kenntnis über mögliche Verstöße gegen interne oder gesetzliche Vorgaben zu informieren und gemeinsam zu deren Aufdeckung beizutragen. Informationen zur Abgabe von Meldungen sowie zu internen Meldekanälen erhalten Sie hier.

Case Manager

Herr Matthias Döcke

Abgabe einer Meldung – Was darf gemeldet werden?

Gemeldet werden können konkrete, begründete Hinweise auf Verstöße gemäß §2 HinSchG, welche einen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bei der Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG enthalten.

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Die interne Meldestelle ist nicht zuständig für privates Fehlverhalten und Verstöße, die nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bei Sachsen Fahnen stehen.

FAQ – Häufige Fragen

  • Aktuelle Mitarbeiter*innen der Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG
  • Ehemalige Beschäftigte der Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG
  • Bewerber*innen der Sachsen Fahnen GmbH & Co. KG

Der Meldekanal ermöglicht, Vorfälle vertraulich und/oder anonym, sowohl online als auch per Mobiltelefon oder schriftlichem Formular, zu melden. Die verschlüsselten Daten laufen zur Gewährleistung der Anonymität über einen unabhängigen, externen und keinen unternehmensbezogenen Server. Sofern nicht freiwillig persönliche Daten angegeben werden, können somit keine Aktivitäten von meldenden Personen zurückverfolgt werden.

Da ein anonymer Hinweis Rückfragen unsererseits nicht möglich macht, bitten wir Sie, Ihre Meldung in diesem Fall so ausführlich wie möglich zu gestalten und, falls vorhanden, sachdienliche Unterlagen beizufügen. 

Herr Matthias Döcke hat allein Zugriff auf eingegangene Hinweise und Meldungen. Die Vertraulichkeit der Identität des Whistleblowers wird bei jedem Meldekanal gleichermaßen zuverlässig geschützt.

Sobald Sie eine Meldung einreichen, werden folgende Schritte eingeleitet:

Eingangsbestätigung:
Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihrer Meldung eine Eingangsbestätigung von uns.

Prüfung:
Wir werden Hinweise gewissenhaft auf Stichhaltigkeit und Plausibilität überprüfen. Falls erforderlich, leiten wir interne Ermittlungen zur Aufklärung der Sachlage ein und ergreifen daraufhin entsprechende Maßnahmen, sollte sich der Anfangsverdacht der Meldung bestätigen.

Rückmeldung:
Spätestens 3 Monate nach Eingang der Meldung kontaktieren und informieren wir Sie über den Umgang mit Ihrem bei uns eingegangenen Hinweis.

Sofern Sie Ihre Kontaktdaten angegeben haben, werden Sie auf diesem Wege über Fortschritte und den aktuellen Stand des Falls informiert. 

Das vollständige Gesetz lt. Bundesministerium der Justiz: Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)